Filmeinreichung für 2024

Achtung! Die Einreichfrist für die kommende Ausgabe von CROSSING EUROPE ist am 8. Jänner 2024 abgelaufen. Falls Sie Fragen zur Einreichung haben, wenden Sie sich bitte an .

Wenn ein eingereichter Film für das Programm ausgewählt wird, werden Sie bis spätestens Ende Februar 2024 verständigt, d.h. sollten Sie bis Ende Februar 2024 keine Benachrichtigung seitens des Festivalteams erhalten haben, dann wurde Ihr Film NICHT für das Programm ausgewählt. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen keine Absagen schreiben können.

ACHTUNG: Dies betrifft nicht jene Filme, die in der Programmsektion Local Artists eingereicht wurden! Für diese Arbeiten gilt: Nach dem Ende der Sichtung werden an alle Filmemacher*innen E-Mails ausgeschickt (spätestens Ende Februar 2024), in denen über die Aufnahme der Arbeit in das Festivalprogramm oder die Ablehnung der Arbeit informiert wird.


 

EINREICHUNG

Europäische Filme

Für die europäischen Programmsektionen können lange Spiel- und Dokumentarfilme (nur Filme ab 60 min.!) mit Produktionsjahr 2023 oder 2024 eingereicht werden. Bei der Programmauswahl spielen neben neuen Erzählformen und innovativer künstlerischer Gestaltung auch aktuelle, gesellschaftspolitische Themen oder die Auseinandersetzung mit europäischen Lebenswelten eine maßgebliche Rolle. 

Was ist mit “Europäischer Film” gemeint?
Dem Crossing Europe Festival-Reglement gemäß gilt ein Film dann als „europäisch“, wenn dieser in einem der Länder des Kontinents (ko-)produziert wurde. Darüber hinaus sollte der Film Geschichten aus, im Zusammenhang mit oder über Europa erzählen.

> INFORMATIONEN und REGLEMENT

EINREICHUNG

Local Artists

Diese Sektion zeigt aktuelle Film- und Videoarbeiten der Jahre 2023/24 und bietet der heimischen Filmszene aus Oberösterreich eine internationale Plattform. Willkommen sind Filme aller Genres, Formate, Längen sowie Musikvideos.

Zugelassen werden Arbeiten von in Oberösterreich geborenen, lebenden, arbeitenden oder studierenden Künstler*innen sowie Produktionen, die von einer OÖ. Förderstelle (mit)finanziert worden sind, von einer in Oberösterreich ansässigen Produktionsfirma (mit)produziert wurden oder die einen eindeutigen inhaltlichen Bezug zu Oberösterreich aufweisen. Bei Einreichungen für den Music Video Award gilt auch die Herkunft der Musiker*innen als Oberösterreich-Bezug.

> INFORMATIONEN und REGLEMENT